Unterschiedliche Reaktionen hat das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH Urt. v. 30.10.2009 – V ZR 253/08) zum Thema Stadionverbote hervorgerufen. Während insbesondere der DFB, die Vereine und Polizeigewerkschaften aber auch Teile der Presse die Entscheidung „als Segen für den Fußball“ oder als „gute Nachricht für Familien mit Kindern“, die ins Stadion wollen, bejubelten, sehen kritische Journalisten, Bürgerrechtler und Teile der Fans das Urteil mit Skepsis. Zu Recht, denn für (friedfertige) Fans hat das Urteil wenig Klarheit gebracht. Im Gegenteil, die Praxis der Stadionverbote bleibt auch in Zukunft unberechenbar. Dies liegt unter anderem an unpräzisen Kriterien, die die Karlsruher Richter anführen.
» lesen