Im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Koalition ist vorgesehen, Zeugen nun auch bereits bei der polizeilichen Vernehmung eine Erscheinungspflicht aufzuerlegen. Zu Herzen haben sich dieses Ziel nun die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen genommen: Mit einem Gesetz zur "Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens“ soll künftig eine Verpflichtung für Zeugen geschaffen werden, auf Ladungen der Polizei vor dieser zu erscheinen und zur Sache auszusagen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) protestiert.
» lesen